Erb- und Erwachsenenschutzrecht

Vielen Menschen ist es wichtig, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschieht. Sie möchten zum Beispiel eine Person bestmöglich absichern, eine andere hingegen vom Erbe ausschliessen. Zudem ist das Vermeiden von Streit unter den Erben häufig ein Grund, die Vermögensnachfolge im Voraus zu regeln. Ihre Nachkommen werden Ihnen dankbar sein, wenn sie in einer schwierigen Zeit von einem Spezialisten begleitet werden.

Das Erwachsenenschutzrecht fördert Ihre Selbstbestimmung. Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag klären unzweifelhaft die Frage, wer bei einer Urteilsunfähigkeit über Ihre medizinischen und pflegerischen Massnahmen entscheiden darf.

Wir beraten Sie bei allen Überlegungen rund um die Vermögensnachfolge und das Erwachsenenschutzrecht. Zudem erstellen wir für Sie die notwendigen Dokumente.

Dienstleistungen Erb- und Erwachsenenschutzrecht

  • Nachlassplanung

  • Testament

  • Willensvollstreckung

  • Vorsorgeauftrag

  • Patientenverfügung

Gut zu wissen – Testament

Frage:
Wie kann ich meine Wünsche und Vorstellungen schriftlich  festhalten und dafür sorgen, dass alles, was mir wichtig ist, weiter wirkt – über das Leben hinaus?

Antwort:
In einem von Anfang bis zum Schluss „eigenhändig“ geschriebenen Testament können Sie gewährleisten, dass Ihr Vermächtnis in Ihrem Sinn verteilt wird. Eine weitere Möglichkeit ist das „öffentliche“ Testament.

Weitere Rechtsfragen